Icon zur Wunschliste 0
    Deine Wunschliste ist leer
Icon für Warenkorb
0
    Dein Warenkorb ist leer

Wie ist der Transport von Lithium-Batterien geregelt?


Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als "Gefahrgut" eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.
 
Gefahrgutbeauftragter
 
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss einen oder mehrere Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter benennen. Unser Logistikpartner Akkuplanet verfügt über entsprechend ausgebildetes Personal und eine lange Erfahrung in diesem Bereich. So kannst du sicher sein, dass deine Batterien sicher verpackt und nach allen Transportvorschriften versendet werden.

UN-Test 38.3 als Transportvoraussetzung
 
Grundsätzlich dürfen nur solche Batterien transportiert werden, die die Anforderungen des Kapitels 38.3 im UN "Handbuch Prüfungen und Kriterien" erfüllen. Alle Batterien, die du bei uns kaufen kannst, entsprechen dieser Anforderung. Selbstgebaute Batterien erfüllen in der Regel diese Anforderungen nicht und dürfen daher nicht oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen transportiert werden.

Unsere Spedition
 
Wir versenden Gefahrgut immer mit der Spedition Dachser, sofern die Lieferung aus unserem Lager in Meerbusch erfolgt. Dachser ist ein zuverlässiger Partner und erfüllt sämtliche Vorgaben. Da wir fast immer größere Mengen innerhalb einer Lieferung versenden, müssen die Fahrer ausgebildet und die Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sein. Daher kann es auch mal zu einer Lieferverzögerung kommen.

Das sind auch die Gründe, weshalb unsere Transportkosten für Batterien etwas höher sind. Für uns ist es wichtig, dass die Ware ordentlich bei dir angeliefert wird und noch viel wichtiger, dass z.B. bei einem Unfall des Transportfahrzeuges der Schaden begrenzt ist. Sicherheit geht hier vor billig.
 
Selbstabholung
 
Wenn du die Ware bei uns abholen kommst, geht das natürlich. Die Batterien sind immer in der Originalverpackung sicher und vorschriftsmäßig verpackt. Für Privatleute und "Handwerker" gibt es eine spezielle Ausnahmeregelung, die wir hier aufgeführt haben:

Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Privatpersonen bei der Beförderung von Gefahrgütern.
 
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit den Anlagen A und B des ADR (bzw. des RID für den Eisenbahnverkehr) regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen auf der Schiene sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Der Transport in Lkws fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Beförderungen mit Flugzeugen sind in anderen Spezialvorschriften geregelt.

Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen der befördert abhängig. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt.

In welchem Rahmen gelten die Erleichterungen? Die Erleichterungen gelten nicht unbegrenzt, sondern nur für bestimmte, festgelegte Mengen. Diese Mengenbegrenzungen sind abhängig von der Art und Gefährlichkeit des Gefahrgutes. Als Daumenwert gilt: Was vor Ort im Tageseinsatz gebraucht wird, ist freigestellt. Die Befreiung gilt für das Anbringen der Warntafeln und für die Fahrerschulung. Weiterhin muss kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Bei der Beförderung von Gasflaschen ist die Schaffung von Lüftungsöffnungen nicht immer gefordert, jedoch zweckmäßig; als Minimum sollte auf jeden Fall die Frischluftzuführung geöffnet und das Gebläse eingeschaltet werden. Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen. Beispielsweise dürfen Gasflaschen nur mit Verschlusskappe befördert werden. Alle Verpackungen müssen verschlossen, dicht und unbeschädigt sein. Gefahrgüter müssen einzelhandelsgerecht verpackt sein.

Du hast weitere Fragen?

Kein Problem, wir unterstützen dich auch persönlich

Dann kontaktiere uns über unser Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter bemühen sich, dir schnellstmöglich Hilfe zu leisten.
Icon für kostenlosen Versand

Schneller Versand

per DHL oder Spedition

Icon für kostenlose Rückgabe

Top Bewertungen

unserer Kunden

Icon für sichere Zahlung

Sichere Zahlung

100% sicher bezahlen

Icon für beste Preise

Persönliche Beratung

mit jahrelanger Expertise